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Zusammenfassung & Bewertung: Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Beschäftigung von Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten im Gastgewerbe wird verbessert - Beschleunigung und Entbürokratisierung müssen jetzt folgen!

Am 18. August 2023 wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung im Bundesgesetzblatt verkündet, außerdem wurde die Beschäftigungsverordnung aktualisiert. Damit treten die verschiedenen Änderungen und neuen Aufenthaltstitel gestaffelt in Kraft. Die Änderungen bei der Blauen Karte EU treten am 18. November 2023 in Kraft. Die meisten anderen für das Gastgewerbe wichtigen Änderungen (z.B. die neue Erfahrungssäule und die sog. kurzzeitige kontigentierte Zuwanderung) werden zum 1. März 2024 wirksam. Eine wichtige Ausnahme stellt die neue sog. Chancenkarte dar: Diese tritt erst am 1. Juni 2024 in Kraft.

Insgesamt bewertet der DEHOGA die Novellierung als wichtigen und überfälligen Schritt in die richtige Richtung. Mehrere Forderungen, die wir über Stellungnahmen und in zahlreichen Gesprächen mit Ministerien und Politik eingebracht hatten, werden darin aufgegriffen. Gerade in den letzten Wochen vor Verabschiedung hatte es nochmals einige für das Gastgewerbe wichtige Verbesserungen gegeben, so bei den Anschlussperspektiven nach einer Chancenkarte, bei den Anforderungen an Deutschkenntnisse und bei der Ausweitung der Westbalkanregelung. Wichtig ist auch, dass beruflich bereits integrierte und qualifizierte Geflüchtete, die jetzt schon in Deutschland sind, die Möglichkeit erhalten, aus dem Asylverfahren in das System der Erwerbsmigration zu wechseln. Bedeutsam für die Branche ist weiter, dass das bisherige starre Festhalten an deutschen Vorstellungen von einer „Fachkraft“ zumindest ein Stück weit gelockert wurde. Denn im Gastgewerbe wie auch in vielen anderen Branchen fehlen auch Mitarbeiter ohne formal anerkannte Qualifikation.

Zwar werden längst nicht alle Erwartungen des Gastgewerbes an eine vorausschauende und wachstumsorientierte Einwanderungspolitik erfüllt. Insbesondere sind die Schritte für Arbeitskräfte ohne formale Qualifikation noch zu zaghaft, die Regelungen sind teilweise überkomplex und enthalten immer noch viele Hürden. Es ergeben sich aber für engagierte Hoteliers und Gastronomen interessante zusätzliche Möglichkeiten, die dringend benötigten Fach- und Arbeitskräfte aus Drittstaaten einzustellen.

Wie geht es jetzt weiter? Das lesen Sie HIER...

Quelle: DEHOGA Bundesverband

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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