

Das Bundesfinanzministerium (BMF) will zum Jahresende keine Besinnlichkeit aufkommen lassen, zumindest nicht bei Fuhrparkverantwortlichen und den Fahrern von Dienstwagen, die daheim laden und abrechnen. In einem neuen Schreiben vom 11.11.2025 wurden die Regeln zum Laden und Abrechnen von E-Dienstwagen über den Haufen geworfen.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Regeln und sie ändern das Laden des Dienstwagens zu Hause fundamental. Die bisherigen Monatspauschalen sind nur noch bis Ende 2025 gültig. Wer jetzt nicht handelt und seine Abrechnungsprozesse auf eine kilowattstundengenaue Abrechnung umstellt, riskiert ab 2026 im Zweifel Nachzahlungen.
In diesem Blogbeitrag erklären wir dir, was sich durch das BMF-Schreiben für dich als Fuhrparkmanager ändert und wie die Abrechnung auch 2026 einfach und rechtssicher funktioniert. Also bleib dran.
Bisher war die Abrechnung des privat geladenen Dienstwagens oft sehr einfach: Der Arbeitgeber konnte dem Mitarbeitenden eine monatliche Pauschale steuerfrei erstatten. Der große Vorteil: Hierfür war kein separater Stromzähler an der Wallbox nötig. Diese Regelung läuft jedoch zum 31. Dezember 2025 aus.
Ab dem 1. Januar 2026 gibt es für den steuerfreien Auslagenersatz (nach § 3 Nr. 50 EStG) nur noch zwei Wege, wie der zu Hause geladene Strom für Dienstwagen erstattet werden kann:
Die Wahl zwischen der Erstattung der tatsächlichen Stromkosten und der Strompreispauschale gilt einheitlich für das gesamte Kalenderjahr und kann nicht monatlich gewechselt werden.
Hier bringt das BMF-Schreiben eine willkommene und wichtige Klarstellung für oft gefragte Sonderfälle:
Wer bisher eine Wallbox ohne Zähler nutzt und die alte Monatspauschale kassiert hat, hat ab 2026 ein Problem. Die Abrechnung ohne Messung ist Geschichte: Keine genaue Messung, keine Erstattung.
Egal ob nach tatsächlichen Kosten (Option 1) oder der neuen kWh-Pauschale (Option 2) abgerechnet werden soll – beide Methoden haben eine zwingende Voraussetzung: Die geladene Strommenge muss kilowattstundengenau erfasst und nachgewiesen werden. Das BMF fordert in seinem Schreiben (Rn. 27) unmissverständlich den Nachweis „mittels eines gesonderten stationären oder mobilen (beispielsweise wallbox- oder fahrzeuginternen) Stromzählers“.
Genau hier entsteht der Handlungsdruck: Unternehmen müssen ihre Car-Policy jetzt dringend überarbeiten und bis Ende 2025 sicherstellen, dass die private Ladeinfrastruktur die neuen steuerlichen Anforderungen erfüllt.
Die gute Nachricht ist: Die Lösung für dieses Problem ist da. Sie besteht aus zwei Komponenten:
Für die reine Kostenerstattung an Mitarbeitende (den steuerfreien Auslagenersatz) erfüllt ein MID-Zähler, wie er in den Amperfied Wallboxen connect.solar pro oder connect.business verbaut ist, die BMF-Anforderung nach einem „gesonderten stationären… Zähler“.
Unser Partner TeleCash sorgt als Zahlungsdienstleister dafür, dass dem Mitarbeitenden die Kosten erstattet werden. Das Ganze läuft automatisch und ermöglicht einen bequemen sowie problemlosen Erstattungsprozess, der den neuen BMF-Regeln zu 100% entspricht.




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