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\r\nWie angek\u00fcndigt ist am 13. Mai der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion HIER zum Download zur dauerhaften Geltung des erm\u00e4\u00dfigten Mehrwertsteuersatzes f\u00fcr Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getr\u00e4nken in den Bundestag eingebracht und dort diskutiert worden.
\r\nAls Ergebnis der Debatte wurde der Antrag an die zust\u00e4ndigen Aussch\u00fcsse \u00fcberwiesen. Federf\u00fchrend ist der Finanzausschuss, mitberatend sind die vier Aussch\u00fcsse f\u00fcr Haushalt, Wirtschaft, Ern\u00e4hrung/Landwirtschaft und Tourismus.
\r\nSomit bleibt das Thema erst einmal auf der Agenda. Der Antrag ist nicht direkt abgewiesen worden und teilt damit bislang immerhin nicht das Schicksal vieler Oppositionsantr\u00e4ge, die h\u00e4ufig schon im ersten Schritt von den Regierungsfraktionen abgelehnt werden.
\r\nBereits am Montag, 9. Mai, auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates die Notwendigkeit der dauerhaften Geltung der 7%-Mehrwertsteuer sieht - und dies mit Einbeziehung von Getr\u00e4nken in der Gastronomie nunmehr dem Bundesrat empfiehlt, dort steht der Empfehlungsbeschluss des Wirtschaftsausschusses am 20. Mai auf der Agenda. HIER finden Sie die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses f\u00fcr die Sitzung des Bundesrates am 20. Mai 2022
\r\nJetzt kommt es darauf an, dass die notwendigen politischen Mehrheiten f\u00fcr dieses wichtigste Branchenanliegen gefunden werden.
\r\n1) 7% Mehrwertsteuer leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der gastronomischen wie kulinarischen Vielfalt in unserem Land. Restaurants, Caf\u00e9s, Bistros und Bars haben eine hohe Bedeutung f\u00fcr die Gesellschaft, sie sind ihre \"\u00f6ffentlichen Wohnzimmer\", beliebte Treffpunkte der Kommunikation und bieten den G\u00e4sten Kurzurlaub vom Alltag. Nie wurde es deutlicher als in den neun Lockdown-Monaten, wie sehr unsere Betriebe vermisst wurden und welchen Stellenwert sie f\u00fcr die Menschen in unserem Land haben. Die gastronomischen Betriebe schaffen Lebensqualit\u00e4t und erh\u00f6hen die Standortattraktivit\u00e4t in den St\u00e4dten wie im l\u00e4ndlichen Raum.
\r\n2) 7% Mehrwertsteuer st\u00e4rken die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der heimischen Gastronomie. In Zeiten, in denen der Lebensmitteleinzelhandel sowie Superm\u00e4rkte und Tankstellen ihr verzehrfertiges Angebot \"to go\" immer weiter ausbauen und damit klar in Konkurrenz zur klassischen Gastronomie treten, kommt es mehr denn je auf fairen Wettbewerb an. Es w\u00e4re widerspr\u00fcchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab 1. Januar 2023 wieder mit 19 Prozent zu besteuern, w\u00e4hrend auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenlieferung weiterhin nur 7 % Mehrwertsteuer erhoben werden.
\r\n3) 7% Mehrwertsteuer f\u00f6rdern die frische Zubereitung, die regionale K\u00fcche und die gesunde Ern\u00e4hrung, auch und gerade in den Schulen und Kitas.
\r\n4) 7% Mehrwertsteuer sichern und schaffen Arbeitspl\u00e4tze. Gastronomie ist unglaublich arbeitsintensiv, auf den gleichen Umsatz kommen in der Gastronomie sechsmal so viele Besch\u00e4ftigte wie im Lebensmitteleinzelhandel. Die Pandemie hat in unserer Branche den Arbeitskr\u00e4ftemangel erheblich versch\u00e4rft. Rund 100.000 sozialversicherungspflichtig Besch\u00e4ftigte hat das Gastgewerbe an andere Branche verloren. Mitarbeiter zur\u00fcckzuholen und neue zu gewinnen, wird mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein. Auch daf\u00fcr ist die dauerhafte Geltung von 7% Mehrwertsteuer von elementarer Bedeutung.
\r\n5) 7% Mehrwertsteuer geben Spielr\u00e4ume f\u00fcr Investitionen und unterst\u00fctzen eine nachhaltige Unternehmensf\u00fchrung.
\r\n6) Mit 7% Mehrwertsteuer sind die Betriebe in der Lage, Kredite zu tilgen sowie wieder R\u00fccklagen f\u00fcr Investitionen und die Altersvorsorge aufzubauen. Die Herausforderungen sind gewaltig. Das Gastgewerbe ist die von der Corona-Pandemie gr\u00f6\u00dfte hauptbetroffene Branche. Neun Monate Lockdown sowie monatelange weitreichende und massive Einschr\u00e4nkungen haben tiefe Spuren hinterlassen. Die Konten sind leer, R\u00fccklagen aufgebraucht. Nach zehn Wachstumsjahren in Folge hat die Branche von M\u00e4rz 2020 bis Dezember 2021 coronabedingt real fast 75,5 Milliarden Euro verloren. Noch immer liegen die Ums\u00e4tze deutlich unter Vorkrisenniveau - und das bei explodierenden Kosten.
\r\n7) 7% Mehrwertsteuer k\u00f6nnen helfen, Kostensteigerungen abzumildern. Die Erh\u00f6hung des gesetzlichen Mindestlohns f\u00fchrt zu erheblichen Personalkosten-steigerungen von 15-25%. Steigende Energiekosten und Lebensmittelpreise kommen hinzu. Die Preissensibilit\u00e4t der Verbraucher setzt notwendigen Preisanpassungen auch Grenzen, die gegenw\u00e4rtige Inflation wirkt sich auch zunehmend negativ auf den privaten Konsum aus.
\r\n8) Mit der dauerhaften Geltung von 7% Mehrwertsteuer wird der Branche die Wertsch\u00e4tzung gezeigt, die sie in den meisten EU-L\u00e4ndern genie\u00dft. In 22 EU-Staaten (3 davon tempor\u00e4r) wird aktuell steuerlich kein Unterschied gemacht zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, der Lieferung von Essen, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant. Die Karte \"Gastronomie-Mehrwertsteuer in Europa\" finden Sie hier.
\r\n9) Zudem gilt es jetzt, durch die Einbeziehung der Getr\u00e4nke in den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch in die Zukunftssicherung der getr\u00e4nkegepr\u00e4gten Gastronomie zu investieren. Auch in Europa ist der reduzierte Mehrwertsteuersatz f\u00fcr Getr\u00e4nke in der Gastronomie nichts Au\u00dfergew\u00f6hnliches: 14 EU-Staaten wenden ihn an, auch wenn \u00fcberwiegend nur auf nicht-alkoholische Getr\u00e4nke.
10) Die positiven Effekte einer solchen steuerpolitischen Ma\u00dfnahme zeigen die Entwicklungen in der Beherbergungsbranche. Die Reduktion des Mehrwertsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen zum 1. Januar 2010 hat sich eindeutig positiv auf Umsatz, Besch\u00e4ftigung und Investitionst\u00e4tigkeit in den Betrieben des deutschen Beherbergungsgewerbes ausgewirkt. Hiervon profitieren G\u00e4ste, der Tourismusstandort Deutschland und die gesamte Gesellschaft nachhaltig. So ist im Zeitraum Juni 2010 bis Juni 2019 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Besch\u00e4ftigten im Beherbergungsgewerbe um 62.250 bzw. 24,4% gestiegen. Bereits im Jahr 2015 war das Umsatzsteueraufkommen im Beherbergungsgewerbe wieder um 73 Millionen Euro h\u00f6her als 2009, dem Jahr vor der Mehrwertsteuersenkung. 2019 belief sich das Plus f\u00fcr den Staat gegen\u00fcber 2009 mit 19 Prozent sogar auf 762 Millionen Euro. Auch in Europa ist die reduzierte Mehrwertsteuer im Beherbergungsgewerbe die Regel, nicht die Ausnahme. In 26 von 27 Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union gilt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz f\u00fcr die Hotellerie. Die Karte \"Hotel-Mehrwertsteuer in Europa\" finden Sie hier
Im Bundesrat hat der Empfehlungsbeschluss des Wirtschaftsausschusses keine Mehrheit gefunden! Es gilt nun in den Ausschüssen die notwendige Überzeugungsarbeit zu leisten!
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Wie angekündigt ist am 13. Mai der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion HIER zum Download zur dauerhaften Geltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken in den Bundestag eingebracht und dort diskutiert worden.
Als Ergebnis der Debatte wurde der Antrag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss, mitberatend sind die vier Ausschüsse für Haushalt, Wirtschaft, Ernährung/Landwirtschaft und Tourismus.
Somit bleibt das Thema erst einmal auf der Agenda. Der Antrag ist nicht direkt abgewiesen worden und teilt damit bislang immerhin nicht das Schicksal vieler Oppositionsanträge, die häufig schon im ersten Schritt von den Regierungsfraktionen abgelehnt werden.
Bereits am Montag, 9. Mai, auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates die Notwendigkeit der dauerhaften Geltung der 7%-Mehrwertsteuer sieht - und dies mit Einbeziehung von Getränken in der Gastronomie nunmehr dem Bundesrat empfiehlt, dort steht der Empfehlungsbeschluss des Wirtschaftsausschusses am 20. Mai auf der Agenda. HIER finden Sie die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses für die Sitzung des Bundesrates am 20. Mai 2022
Jetzt kommt es darauf an, dass die notwendigen politischen Mehrheiten für dieses wichtigste Branchenanliegen gefunden werden.
1) 7% Mehrwertsteuer leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der gastronomischen wie kulinarischen Vielfalt in unserem Land. Restaurants, Cafés, Bistros und Bars haben eine hohe Bedeutung für die Gesellschaft, sie sind ihre "öffentlichen Wohnzimmer", beliebte Treffpunkte der Kommunikation und bieten den Gästen Kurzurlaub vom Alltag. Nie wurde es deutlicher als in den neun Lockdown-Monaten, wie sehr unsere Betriebe vermisst wurden und welchen Stellenwert sie für die Menschen in unserem Land haben. Die gastronomischen Betriebe schaffen Lebensqualität und erhöhen die Standortattraktivität in den Städten wie im ländlichen Raum.
2) 7% Mehrwertsteuer stärken die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Gastronomie. In Zeiten, in denen der Lebensmitteleinzelhandel sowie Supermärkte und Tankstellen ihr verzehrfertiges Angebot "to go" immer weiter ausbauen und damit klar in Konkurrenz zur klassischen Gastronomie treten, kommt es mehr denn je auf fairen Wettbewerb an. Es wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab 1. Januar 2023 wieder mit 19 Prozent zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenlieferung weiterhin nur 7 % Mehrwertsteuer erhoben werden.
3) 7% Mehrwertsteuer fördern die frische Zubereitung, die regionale Küche und die gesunde Ernährung, auch und gerade in den Schulen und Kitas.
4) 7% Mehrwertsteuer sichern und schaffen Arbeitsplätze. Gastronomie ist unglaublich arbeitsintensiv, auf den gleichen Umsatz kommen in der Gastronomie sechsmal so viele Beschäftigte wie im Lebensmitteleinzelhandel. Die Pandemie hat in unserer Branche den Arbeitskräftemangel erheblich verschärft. Rund 100.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat das Gastgewerbe an andere Branche verloren. Mitarbeiter zurückzuholen und neue zu gewinnen, wird mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein. Auch dafür ist die dauerhafte Geltung von 7% Mehrwertsteuer von elementarer Bedeutung.
5) 7% Mehrwertsteuer geben Spielräume für Investitionen und unterstützen eine nachhaltige Unternehmensführung.
6) Mit 7% Mehrwertsteuer sind die Betriebe in der Lage, Kredite zu tilgen sowie wieder Rücklagen für Investitionen und die Altersvorsorge aufzubauen. Die Herausforderungen sind gewaltig. Das Gastgewerbe ist die von der Corona-Pandemie größte hauptbetroffene Branche. Neun Monate Lockdown sowie monatelange weitreichende und massive Einschränkungen haben tiefe Spuren hinterlassen. Die Konten sind leer, Rücklagen aufgebraucht. Nach zehn Wachstumsjahren in Folge hat die Branche von März 2020 bis Dezember 2021 coronabedingt real fast 75,5 Milliarden Euro verloren. Noch immer liegen die Umsätze deutlich unter Vorkrisenniveau - und das bei explodierenden Kosten.
7) 7% Mehrwertsteuer können helfen, Kostensteigerungen abzumildern. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns führt zu erheblichen Personalkosten-steigerungen von 15-25%. Steigende Energiekosten und Lebensmittelpreise kommen hinzu. Die Preissensibilität der Verbraucher setzt notwendigen Preisanpassungen auch Grenzen, die gegenwärtige Inflation wirkt sich auch zunehmend negativ auf den privaten Konsum aus.
8) Mit der dauerhaften Geltung von 7% Mehrwertsteuer wird der Branche die Wertschätzung gezeigt, die sie in den meisten EU-Ländern genießt. In 22 EU-Staaten (3 davon temporär) wird aktuell steuerlich kein Unterschied gemacht zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, der Lieferung von Essen, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant. Die Karte "Gastronomie-Mehrwertsteuer in Europa" finden Sie hier.
9) Zudem gilt es jetzt, durch die Einbeziehung der Getränke in den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch in die Zukunftssicherung der getränkegeprägten Gastronomie zu investieren. Auch in Europa ist der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Getränke in der Gastronomie nichts Außergewöhnliches: 14 EU-Staaten wenden ihn an, auch wenn überwiegend nur auf nicht-alkoholische Getränke.
10) Die positiven Effekte einer solchen steuerpolitischen Maßnahme zeigen die Entwicklungen in der Beherbergungsbranche. Die Reduktion des Mehrwertsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen zum 1. Januar 2010 hat sich eindeutig positiv auf Umsatz, Beschäftigung und Investitionstätigkeit in den Betrieben des deutschen Beherbergungsgewerbes ausgewirkt. Hiervon profitieren Gäste, der Tourismusstandort Deutschland und die gesamte Gesellschaft nachhaltig. So ist im Zeitraum Juni 2010 bis Juni 2019 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Beherbergungsgewerbe um 62.250 bzw. 24,4% gestiegen. Bereits im Jahr 2015 war das Umsatzsteueraufkommen im Beherbergungsgewerbe wieder um 73 Millionen Euro höher als 2009, dem Jahr vor der Mehrwertsteuersenkung. 2019 belief sich das Plus für den Staat gegenüber 2009 mit 19 Prozent sogar auf 762 Millionen Euro. Auch in Europa ist die reduzierte Mehrwertsteuer im Beherbergungsgewerbe die Regel, nicht die Ausnahme. In 26 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie. Die Karte "Hotel-Mehrwertsteuer in Europa" finden Sie hier
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