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FEG 2.0 | Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung

Ab dem 1. Juni 2024 treten neue Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung („FEG 2.0“) in Kraft, die für das Gastgewerbe besonders wichtig sind. Diese betreffen vor allem die Chancenkarte und die Erweiterung der Westbalkanregelung.

Westbalkanregelung:

# Das Jahreskontingent für Zustimmungen wird von 25.000 auf 50.000 erhöht.
# Es gibt Monatskontingente; bei Erschöpfung eines Monatskontingents wird die Zustimmung im Folgemonat geprüft.
#  Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilt nur Vorabzustimmungen, die Arbeitgeber ab dem 1. Juni 2024 online beantragen können.
#  Mit der Vorabzustimmung kann die ausländische Arbeitskraft ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.
#  Das Vorabzustimmungsverfahren gilt nicht für Verlängerungen des Aufenthaltstitels; hier muss die Arbeitskraft direkt zur Ausländerbehörde. HIER...
#  Die Vorrangprüfung ist bis auf weiteres ausgesetzt.

Chancenkarte und Folge-Chancenkarte (Self-Check... HIER)

# Für die erstmalige Erteilung der Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche ist keine Zustimmung der BA nötig.
# Die Chancenkarte kann bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt. Hierfür muss die BA zustimmen und den Arbeitsvertrag prüfen.
# Die Zustimmung wird nur bei qualifizierter Beschäftigung erteilt.

Weitere Informationen und kompakte Branchen-FAQ zu allen neuen Aufenthaltstiteln des FEG 2.0 sind auf der DEHOGA-Website verfügbar.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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