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Mehrwegangebotspflicht: Gute Idee, schlechte Umsetzung

Auch ein Jahr nach Einführung hadert die Branche mit der Mehrwegangebotspflicht. Es mehren sich Rufe nach einer Vereinfachung des Systems.

Funktioniert die Mehrwegangebotspflicht? Wenn man bei der Deutschen Umwelthilfe nachfragt, lautet die Antwort definitiv Nein. "Wenn nicht einmal die zuständigen Behörden die Mehrwegangebotspflicht ernst nehmen, werden es Unternehmen erst recht nicht tun", klagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der klagefreudigen Umweltschutzorganisation. Die Deutsche Umwelthilfe führt seit Einführung des Gesetzes regelmäßig Testbesuche bei Gastronomiebetrieben durch. Wer bei der Umsetzung in den Augen der Umweltschützer schludert, bekommt dann eine Unterlassungserklärung zugesandt.

Bei Nicht-Unterzeichnung geht es dann in der Regel vor Gericht. Zuletzt gewann das Unternehmen Klagen gegen Edeka, Yorma's und Dunkin Donuts. Dabei sind die ersten Urteile stets noch Warnschüsse: Die Unternehmen und Franchisehändler wurden durch die Gerichte dazu verpflichtet, die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht umzusetzen. Für jeden Fall der weiteren Zuwiderhandlung kann das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft festlegen. Weiterlesen...

Quelle: AHGZonline

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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