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18,1 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Februar 2024 als im Februar 2023

22,1 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2023 als im Jahr 2022, aber 5,0 % weniger als im Vor-Corona-Jahr 2019

0,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2023 als im Jahr 2022

 

WIESBADEN – Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2024 um 18,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Januar 2024 hatte sie um 26,2 % gegenüber Januar 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten, wobei die Regelinsolvenzen für diesen Zeitraum insgesamt noch leicht unter dem Niveau des Vor-Corona-Zeitraums Juni 2019 bis Januar 2020 lagen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten. Weiterlesen...

Quelle: DESTATIS / Pressemitteilung Nr. 103 vom 15. März 2024

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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