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Axel Klein

Hauptgeschäftsführer

Entlastung von Rundfunkbeiträgen für von coronabedingten Schließungen betroffene Unternehmen

DEHOGA Sachsen empfiehlt Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei behördlich angeordneter Schließung bei ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen.

Weitere Informationen und FAQ's zur Rückerstattung ARD, ZDF und Deutschlandradio

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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