Anders als bei einem Versicherungsvermittler sind Sie bei einem Versicherungsmakler rechtlich so aufgestellt, dass Sie eine Beratung und schließlich auch eine Versicherungsvermittlung immer in Ihrem Kundensinne erwarten können.
Der Unterschied finden sich im § 84 HGB und § 93 HGB. Während der Versicherungsvertreter immer die Interessen (s)einer Versicherungsgesellschaft vertreten muss, ist der Versicherungsmakler nur seinen Kunden verpflichtet. Der Makler haftet für seine Arbeit und muss im schlimmsten Fall mit allen Konsequenzen auch dafür gerade stehen.
Desweiteren kann auch nicht jede Versicherungsgesellschaft alles gleich gut abdecken, auch wenn die Werbung etwas anderes verspricht.
Ein guter Kellner muss nicht unbedingt gut kochen können, obwohl dies auch ein kleiner Bestandteil seiner Ausbildung war.
Aber auch bei einem Makler sollten Sie aufpassen. Nicht jeder Versicherungsmakler hat von seiner Materie Ahnung und hier gibt es schwarze Schafe.
Prüfen Sie vorab, ob der Versicherungsmakler zu Ihnen passt und ob er Sie und Ihr Unternehmen entsprechend gut beraten kann.
Es ist immer empfehlenswert, sich einem auf seine eigene Branche spezialisierten Experten zu holen. Der Branchenspezialist kann seine Zielgruppe bestmöglich beraten und hat für seine Kunden durch seine Erfahrung (fast) immer eine Lösung.
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Ihr HOGA Makler Philipp Kappelar
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