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Der erneute Lockdown gefährdet die Existenz vieler Gastgeber

DEHOGA Sachsen fordert sofortige Informationen und gezielte Unterstützung für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe

Die Informationen der gestrigen Pressekonferenz und den verkündeten Beschlüssen machen uns fassungslos.

Ab 2. November gehen wir erneut in den Lockdown. Die gastgewerblichen Unternehmen stehen nun wieder vor einer ungewissen Zukunft und blicken mit Sorge auf die kommenden Wochen und Monate.

Wir fordern die Gesetzgeber nun nachdrücklich auf, umgehend die Reglungen zu den außerordentlichen Wirtschafshilfen zu beschließen und zu veröffentlichen. Den Unternehmen MUSS VOR dem 2. November die Sicherheit gegeben werden, welche Reglungen hier greifen.

Weiterhin fordern wir nachdrücklich die Beibehaltung der gesenkten Mehrwertsteuer, als eine Langzeitunterstützung, die nach dem Lockdown aktiv greift.

Wir prüfen aktuell eine Klage gegen die Beschlüsse anzustrengen. Dazu benötigen wir die entsprechende Rechtgrundlage (überarbeitete CoronaSchutzVerordnung für Sachsen), welche wir zeitnah erwarten.

Das nächste Tagen und Wochen stellen uns vor große Herausforderungen. Wir werden diese erneut und gemeinsam meistern.

 

Mit Informationen und praktischen Hinweisen sind wir für Sie da.

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Ihr Team vom DEHOGA Sachsen e.V.

 

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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