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DGB-Vorschlag aus der Mottenkiste: Unternehmen sollen Ausbildungsumlage zahlen

Im Rahmen der derzeit politisch diskutierten so genannten „Ausbildungsgarantie“ hat sich der DGB dafür ausgesprochen, dass alle Betriebe ab fünf Beschäftigte eine Umlage zahlen sollen. Mit dieser solle dann eine „Bildungs- und Unterstützungsstruktur“ sowie Ausbildungskosten und zusätzliche Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Umlage soll in einen Fonds fließen, der sozialpartnerschaftlich verwaltet wird.
Die Gewerkschaften begründen ihren Vorschlag mit der gesunkenen Zahl von Ausbildungsverhältnissen. Die hohe Zahl von 2,33 Mio. jungen Menschen ohne Berufsabschluss sei eine direkte Folge der nicht vorhandenen Ausbildungsgarantie. Nur noch 20 % der Betriebe bildeten aus.

Nach dem DGB-Konzept sollen zukünftig alle Ausbildungsbewerbenden unter 27 Jahren, die jeweils zum 30. September noch ohne Ausbildungsplatz sind, aber ihren Ausbildungswunsch aufrechterhalten, zunächst einen Anspruch auf einen intensiven, mehrwöchigen Vorbereitungsprozess mit Berufsorientierung, Beratung und sozialpädagogischer Begleitung erhalten mit dem Ziel einer Vermittlung in Ausbildung.  Falls dies nicht gelingt, soll es eine Garantie auf eine außerbetriebliche Ausbildung geben. Ausgeschlossen sein soll die Ausbildung in 2-jährigen Berufe. Abgelehnt wird auch eine Stärkung der Einstiegsqualifizierung (EQ).

Der Vorschlag des DGB ist an Absurdität kaum zu überbieten. Angesichts einer seit Jahren wachsenden Zahl unbesetzter Ausbildungsplätze geht er an den tatsächlichen Herausforderungen vollkommen vorbei. Mit einer Ausbildungsumlage wird kein einziger neuer Ausbildungsvertrag gewonnen. Stattdessen werden Betriebe bestraft, die keine Azubis finden. Selbst Betriebe, die aktiv ausbilden, würden durch die Umlage belastet, auch wenn sie anschließend nach dem Motto „linke Tasche, rechte Tasche“ aus dem Fonds Unterstützung erhalten. Hier könnte man unterstellen, dass mit der Fondsverwaltung ein neues Betätigungsfeld für Gewerkschaftsfunktionäre geschaffen wird. Zudem wird durch einen weiteren Ausbau außerbetrieblicher Ausbildung der Ausbildungsmarkt von den Bedarfen des Arbeitsmarkts entkoppelt.
Die Gewerkschaften täten gut daran, ihre ideologische und wirklichkeitsfremde Ablehnung von zweijährigen Ausbildungen und Einstiegsqualifizierungen zu hinterfragen. Gerade das sind nämlich Instrumente, die bei den „Sorgenkindern“ auf dem Ausbildungsmarkt am ehesten funktionieren. Es gibt nach wie vor viel zu viele Jugendliche, die ohne Schulabschluss ins Leben starten. Nachweislich gehen außerdem bei einer wachsenden Zahl von Jugendlichen Basiskenntnisse z.B. in Ausdrucksfähigkeit oder Rechnen zurück, dazu kommen fehlende soziale Kompetenzen. Hier muss es mehr niedrigschwellige, theoriereduzierte und möglichst betriebsnahe Angebote geben.

Glücklicherweise lehnt nicht nur der DEHOGA, sondern auch das Arbeitsministerium eine Ausbildungsumlage ab. Zwar hat die Ampelregierung im Koalitionsvertrag eine „Ausbildungsgarantie“ verabredet. Im Konzept des Arbeitsministeriums dazu findet sich aber z.B. die begrüßenswerte Ankündigung einer neuen Praktikumsinitiative und die Stärkung der Einstiegsqualifizierung. Klargestellt wird richtigerweise auch, dass es nicht um eine Berufswahlgarantie gehen kann. Außerbetriebliche Ausbildung wird nur für ausgewählte Ausbildungsberufe ins Auge gefasst, die „regionenspezifisch unter Beteiligung der Sozialpartner und Kammern festzulegen“ seien. An solchen Entscheidungsprozessen wird sich der DEHOGA natürlich ergebnisorientiert beteiligen.

(Quelle: DEHOGAcompact 54/2922)

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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